Die Nutzung von Pseudonymen bei Facebook bleibt erlaubt: Im Rechtsstreit um eine Klarnamenpflicht in dem sozialen Netzwerk hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag sein Urteil verkündet.
Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle.
Hier geht es zu unserer Analyse: Warum das …