Online-Casinos Die Webseiten «roulette77.li» und «onlinecasinoliechtenstein.li» sind rechtlich fragwürdig. Das Amt für Volkswirtschaft wird Anzeige zu Handen der Staatsanwaltschaft einreichen. Für Online-Casinos von inländischen Anbietern besteht ein Moratorium.
Im Internet zu zocken ist kein Problem für in Liechtenstein wohnende Personen. Ein paar Mausklicks genügen, und es kann losgepokert werden. Ein paar Mausklicks genügen aber auch, und der Spieler findet sich auf Seiten wie «roulette77.li» oder «onlinecasinoliechtenstein.li» wieder. Das Geldspielgesetz verbietet inländischen Spielbanken jedoch den Betrieb von Online-Casinos. Es besteht also ein Moratorium. Eine Aufhebung ist von der Regierung bis Ende dieses Jahres nicht geplant. Das Amt für Volkswirtschaft (AVW) teilt auf Anfrage mit, dass es immer wieder auf Internetseiten mit der Länderkennung «.li» hingewiesen werde, die Informationen und Links zu Online-Geldspielen beinhalten oder selbst Geldspiele anbieten. Diese Tatsache selbst ist prinzipiell kein Problem. So erklärt das AVW: «Grundsätzlich kann jeder eine .li-Adresse registrieren. Hierfür muss die Person oder das Unternehmen nicht zwingend in Liechtenstein wohnen oder ansässig sein.»
Domain-Halter aus Russland
Die beiden Webseiten haben aber beide nicht nur die Länderkennung «.li », sondern auch rechtlich fragwürdige Aspekte zu bieten. Auf der Glücksspiel-Seite «roulette77.li» wird im Impressum die Adresse «Dorf 27, 9488 Schellenberg, Liechtenstein» angegeben. Dieselbe Adresse hat auch das Kloster in Schellenberg. Das AVW teilt mit, dass sie keinen direkten Bezug zu Akteuren oder einem Angebot in Liechtenstein feststellen konnten. Somit ist der Hinweis auf eine liechtensteinische Büroadresse falsch. Als Halter der Domain identifizierte das Amt Anton Kalinin aus Russland. Die erste Registrierung erfolgte Ende Dezember 2017. Das Amt für Volkswirtschaft führt zudem aus, dass die Spielenden – neben rudimentären Informationen zu Roulette – auf Internetseiten von Glücksspielanbietern weitergeleitet werden. Diese würden laut deren Angaben mit Lizenzen der Aufsichtbehörden aus Malta (Malta Gaming Authority) sowie Grossbritannien (UK Gambling Commission) operieren.
Technischer Kontakt in Deutschland
Die zweite Webseite «onlinecasinoliechtenstein.li» wurde von einer Frau Moench aus Deutschland registriert. Die erste Registrierung erfolgte im Dezember 2010. Das Angebot der Seite deckt sich mit jenem von «roulette77.li». Diese Webseite führt jedoch kein Impressum, und auch unter den Kontaktdaten findet sich kein Unternehmenssitz. Als technischer Kontakt wird laut AVW auf die Adresse eben jener Frau Moench aus Hilbersdorf in Deutschland verwiesen. Unternehmen, die in Liechtenstein im Handelsregister eingetragen sind und in ihrem Firmennamen «Liechtenstein» führen, sind erlaubnispflichtig. Das bedeutet, sie müssten beim Amt für Justiz eine Erlaubnis über die Verwendung von Liechtenstein in ihrem Namen einholen. «Da es sich bei ‹onlinecasinoliechtenstein› nicht um eine im Handelsregister eingetragene Rechtseinheit handelt, ist das Amt für Justiz auch nicht für eine Genehmigung der Bezeichnung ‹Liechtenstein› zuständig», erklärte Amtsstellenleiterin Graziella Marok-Wachter. Inwiefern der Name rechtlich zugelassen ist, ist fraglich und blieb bis gestern Abend offen.
Weitere Aufsichtsbehörden um Unterstützung angesucht
Klar ist jedoch, das AVW wird handeln und eine Anzeige zu Handen der Staatsanwaltschaft einreichen, wie die Behörde mitteilt. Auch die beiden Aufsichtsbehörden in Malta sowie in Grossbritannien werden vom Amt über die Angebote informiert. Es wird zudem um Unterstützung zu deren Einstellung angesucht. Denn wer vorsätzlich ein Geldspiel organisiert, betreibt, vermittelt, verbreitet und dafür wirbt, ohne dass die notwendige Zulassung vorliegt, wird vom Landgericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. (qus)